EU AI Act: Was ab dem 2. August 2026 für Unternehmen gilt
Der Sachverhalt
Die KI-Verordnung der EU – die Verordnung (EU) 2024/1689, kurz „AI Act“ – ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Sie wird gestaffelt anwendbar. Die ersten Stufen gelten bereits:
- 2. Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken und die Pflicht zur KI-Kompetenz der Beschäftigten.
- 2. August 2025: Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI) und die Governance-Strukturen.
- 2. August 2026: Die Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III werden anwendbar.
Der 2. August 2026 ist damit für viele Unternehmen die erste Stufe, die den eigenen KI-Einsatz unmittelbar betrifft – nicht nur die Anbieter großer Modelle.
Was das im August 2026 ändert
Als „Hochrisiko“ gelten KI-Systeme nicht nach Bauchgefühl, sondern nach klar benannten Einsatzfeldern in Anhang III der Verordnung – etwa in Beschäftigung und Personalauswahl, im Bildungswesen, bei der Bonitätsbewertung, in kritischer Infrastruktur oder bei bestimmten Aufgaben der öffentlichen Verwaltung.
Für solche Systeme entstehen konkrete Pflichten. Dazu gehören unter anderem:
- ein Risikomanagement über den gesamten Lebenszyklus,
- Anforderungen an Daten- und Daten-Governance-Qualität,
- technische Dokumentation und Protokollierung,
- Transparenz und Information der Nutzer,
- menschliche Aufsicht sowie Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.
Wichtig ist die Rollenfrage: Die strengsten Pflichten treffen den Anbieter eines Hochrisiko-Systems. Doch auch Betreiber – also Unternehmen und Behörden, die ein solches System einsetzen – tragen eigene Pflichten, etwa zur bestimmungsgemäßen Nutzung und zur menschlichen Aufsicht.
Wen es betrifft
Nicht jeder KI-Einsatz ist Hochrisiko. Ein interner Assistent, der Protokolle zusammenfasst oder Dokumente durchsucht, fällt in der Regel nicht unter Anhang III. Sobald KI aber über Menschen mitentscheidet – in Bewerbungsverfahren, bei Leistungen oder im Bürgerkontakt –, lohnt der genaue Blick. Maßgeblich ist der konkrete Verwendungszweck, nicht die Technik an sich.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates (KI-Verordnung), EUR-Lex – eur-lex.europa.eu
- Europäische Kommission, „AI Act“ – Überblick und Zeitplan, digital-strategy.ec.europa.eu – digital-strategy.ec.europa.eu
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die Beurteilung Ihres konkreten Einzelfalls ziehen Sie bitte fachkundigen Rat hinzu. Stand: 1. Juni 2026.
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