Empfangen — das gilt schon
seit 1. Januar 2025Jedes Unternehmen muss E-Rechnungen annehmen können. Das ist keine Ankündigung mehr, sondern geltendes Recht — wer heute eine strukturierte Rechnung bekommt und sie nicht verarbeiten kann, hat das Problem bereits.
ZAjONiC erkennt beim Eingang, ob eine Rechnung wirklich eine E-Rechnung nach EN 16931 ist — XRechnung als XML und ZUGFeRD als XML im PDF. Ein eingescanntes PDF erfüllt das nicht, und genau das steht dann als Befund am Beleg. Mängel werden im Klartext festgehalten, damit Sie beim Lieferanten konkret nachfragen können.
Die Filterfrage „zeig mir alle Rechnungen ohne E-Rechnungsformat" ist damit beantwortbar — nicht erst beim Jahresabschluss.